Abwesenheitsnotiz
In den ersten 2 Wochen nach Anmeldung zum Abstinenzprogramms kann keine Abwesenheit angemeldet werden,
andernfalls erfolgt ein Abbruch des Abstinenzkontrollprogramms.
Persönliche Daten
Kontingent an Abwesenheitstagen
Programm über 6 Monate: 4 Wochen (28 Tage)
Programm über 12 Monate: 8 Wochen (56 Tage)
Max. 6 Wochen am Stück (42 Tage)
Krankheitsfall
Im Krankheitsfall müssen Sie sich noch am Tage des Erkrankungsbeginns bei uns krank melden und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU, “gelber Zettel”) übersenden.
Sollten Sie bereits einbestellt worden sein und uns lag im Vorfeld keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, so muss eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung eingereicht werden. Andernfalls wird das Abstinenzkontrollprogramm abgebrochen.
Abbruch
Bei unentschuldigt versäumten Terminen erfolgt sofort ein Abbruch des Abstinenzprogramm.
Dies gilt auch bei wiederholt begründet verschobenen Terminen, da unter solchen Umständen nicht mehr von einer ausreichend lückenlosen Abstinenzkontrolle über den eingangs vereinbarten Zeitraum ausgegangen werden kann.