Bundesweite MPU-Vorbereitung und Abstinenznachweise

Abwesenheitsnotiz

In den ersten 2 Wochen nach Anmeldung zum Abstinenzprogramms kann keine Abwesenheit angemeldet werden,
andernfalls erfolgt ein Abbruch des Abstinenzkontrollprogramms.

Persönliche Daten


    Kontingent an Abwesenheitstagen

    • Programm über 6 Monate: 4 Wochen (28 Tage)

    • Programm über 12 Monate: 8 Wochen (56 Tage)

      Max. 6 Wochen am Stück (42 Tage)

    • Krankheitsfall

      Im Krankheitsfall müssen Sie sich noch am Tage des Erkrankungsbeginns bei uns krank melden und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU, “gelber Zettel”) übersenden.

      Sollten Sie bereits einbestellt worden sein und uns lag im Vorfeld keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, so muss eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung eingereicht werden. Andernfalls wird das Abstinenzkontrollprogramm abgebrochen.

    • Abbruch

      Bei unentschuldigt versäumten Terminen erfolgt sofort ein Abbruch des Abstinenzprogramm.

      Dies gilt auch bei wiederholt begründet verschobenen Terminen, da unter solchen Umständen nicht mehr von einer ausreichend lückenlosen Abstinenzkontrolle über den eingangs vereinbarten Zeitraum ausgegangen werden kann.

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